Häufige Fragen

Wir haben eine Liste der häufig gestellten Fragen erstellt. Bei weiteren Fragen kann auch unser Chatbot hilfreich sein.

Das Wort «Ombud» kommt aus dem Schwedischen und bedeutete bei den Wikingern «Auftrag, Vollmacht».

Der schwedische Kaiser Karl V. lernte vor 300 Jahren im Osmanischen Reich die Aufgabe der islamischen «Muhtasib» kennen und führte dann in Schweden die Funktion eines obersten rechtlichen Beraters für die Bevölkerung ein. Daraus wurde das Amt des Ombudsmannes.

Ombudsfrauen und -männer sollen überprüfen, dass die Gesetze und Regeln korrekt und angemessen («mit Augenmass») ausgeführt werden. Ombudsfrauen – und -männer sollen bei der Überprüfung zwischen den «einfachen Menschen» und dem Staat vermitteln.

Nein, die Ombudsstelle kann keine Gelder auszahlen.
Die Ombudsstelle kann überprüfen, ob eine kantonale Behörden Gelder korrekt ausbezahlt hat oder nicht. Die Ombudsstelle kann bei Konflikten mit der Verwaltung vermitteln oder Klient:innen beraten.

Sie können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn

  • Sie sich von der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt nicht korrekt behandelt fühlen.
  • Sie als Angestellte:r des Kantons in einem Arbeitskonflikt stehen.
  • Sie einen Missstand melden wollen (Whistleblowing).

Bei folgenden Konflikten ist die Ombudsstelle nicht zuständig:

  • Gerichtsverfahren
  • Private Streitigkeiten zwischen Personen oder Unternehmen (zb Nachbarschaftsstreit, Krankenkasse, Telekommunikationsfirma)
  • Angelegenheiten von Bundesbehörden (zB SEM, IV)
  • Angelegenheiten von anderen Kantonen als Basel-Stadt
  • Fälle, die bereits vor Gericht entschieden wurden und nur noch gerichtlich angefochten werden können

An die Ombudsstelle können sich alle Personen wenden, die mit der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt einen Konflikt haben:

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen
  • Organisationen
  • Mitarbeitende der Verwaltung

Ja. Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig von der Verwaltung. Die Ombudsstelle ist keinem Departement unterstellt und überprüft Beschwerden unabhängig. Deshalb hat die Ombudsstelle auch ihr Büro abseits von Verwaltungsräumlichkeiten.

Die Ombudsstelle prüft Anliegen neutral und unparteiisch und vertritt weder die Interessen der Behörden noch jene der Beschwerdeführenden.

Ja. Die Dienste der Ombudsstelle sind kostenlos.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, zuerst direkt mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen.

Wenn Sie dabei nicht weiterkommen, oder wenn das Gespräch schwierig ist, kann die Ombudsstelle unterstützen und vermitteln.

Sie können die Ombudsstelle telefonisch, per E-Mail oder schriftlich kontaktieren.

Dann erhalten Sie einen Gesprächstermin, bei dem Ihr Anliegen besprochen wird.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens
  • Wichtige Briefe, Verfügungen oder Entscheide der Verwaltung.
  • Angaben zu bisherigen Kontakten mit der zuständigen Stelle.

Diese Unterlagen erleichtern es der Ombudsstelle, den Fall zu verstehen.

Die Ombudsstelle prüft zunächst Ihr Anliegen und klärt ab, ob sie zuständig ist.

Danach bespricht sie mit Ihnen Ihr Anliegen und das weitere Vorgehen.

Je nach Situation nimmt die Ombudsstelle mit der Verwaltung Kontakt auf, um das Anliegen weiter zu klären, Akten zu überprüfen, ein Gespräch zu vermitteln etc.

Wenn die Ombudsstelle die Überprüfung abgeschlossen hat, gibt sie Ihnen ein Schlussfeedback.

Die Ombudsstelle kann keine Entscheide aufheben oder ändern.

Die Ombudsstelle kann Entscheide der Verwaltung überprüfen, Sachverhalte klären, zwischen den Beteiligten vermitteln und Empfehlungen abgeben.

Das hängt vom Einzelfall ab. Manche Anliegen lassen sich rasch klären, andere benötigen zusätzliche Abklärungen.

Die Ombudsstelle informiert die Klient:innen nach Absprache regelmässig über den Stand ihres Anliegens.

Die Ombudsstelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich.

Kontakt mit der Verwaltung nehmen wir nur in Absprache mit den Klient:innen auf.

Bei Arbeitsrechtskonflikten in der kantonalen Verwaltung nehmen wir mit dem Arbeitgeber oder der vorgesetzten Person nur in Absprache mit den Klient:innen Kontakt auf.

Ja.

Telefonisch können Sie die Nummerunterdrückung einschalten, Sie können sich mit einer anonymen E-Mail-Adresse an uns wenden oder auch ein Gespräch mit uns führen, ohne Ihren Namen zu sagen.

Bei der anonymen Bearbeitung Ihres Anliegens kann es sein, dass die Möglichkeiten der Ombudsstelle eingeschränkt sind. Das besprechen wir mit Ihnen direkt.

Nein.

  • Die Ombudsstelle ist keine Rechtsvertretung.
  • Die Ombudsstelle führt keine Verfahren für Sie.
  • Die Ombudsstelle vertritt Sie nicht wie ein Anwalt.
  • Die Ombudsstelle begleitet Sie nicht an Gespräche.
  • Die Ombudsstelle unterstützt Klient:innen jedoch bei der Klärung von Fragen und bei der Kommunikation mit Behörden.

Ja. Wenn es um Entscheide, Verfügungen oder ähnliches geht, gelten oft Fristen, bis wann Sie reagieren müssen.

Die Ombudsstelle kann solche Fristen nicht aufheben.

Während eines laufenden Verfahrens, eines laufenden Rekurses etc. kann die Ombudsstelle nicht tätig werden.

Ja. Die Ombudsstelle kann Gespräche anregen oder leiten und so helfen, Missverständnisse und Konflikte zu klären.

Die Ombudsstelle möchte dazu beitragen, dass Verwaltung und Bevölkerung fair miteinander umgehen, Konflikte frühzeitig gelöst werden und Fehler korrigiert werden.

Drei Sprechblasen um einen offenen Raum in der Mitte, aus dem sich Wege nach aussen ergeben: Das neue Signet der Ombudsstelle bringt ein zentrales Selbstverständnis der Ombudsstelle zum Ausdruck.

Das Grundprinzip der Ombudsarbeit ist der Trialog, an dem drei Seiten beteiligt sind:

  • Die Klientin oder der Klient
  • Der Kanton Basel-Stadt bzw. seine Verwaltung
  • Die Ombudsstelle

Die drei Beteiligten kommen um einen thematischen Raum herum zusammen: Eine Beschwerde oder ein Konflikt zwischen Klient:in und Verwaltung.

Die Ombudsstelle schafft einen Rahmen um das Thema, so dass beide Seiten gehört und gesehen werden.

Auf diese Weise ergeben sich neue Wege aus dem Konflikt oder der Beschwerde heraus.

Die Farbigkeit des Signets drückt aus, dass es sich nicht um ein «schwarz oder weiss» handelt. Konflikte und Beschwerden sind vielfältig und haben unendliche Schattierungen.

Und wo eine Lösung gelingt, strahlt sie bunt.

So erleben wir die Ombudsarbeit: bunt, trialogisch und raumöffnend.