Vertraulichkeit

Anonym? Kein Problem!

Alles, was bei der Ombudsstelle besprochen wird, ist vertraulich, auch alle Mails und Briefe behandeln wir absolut vertraulich. Wir nehmen nur in Absprache mit den Klient:innen mit der Verwaltung Kontakt auf.

Sie können Ihre Beschwerde auch anonym einreichen:

Telefon: Sie rufen mit unterdrückter Nummer an und vereinbaren einen Termin. Zum festgelegten Zeitpunkt rufen Sie die Ombudsperson erneut an – ohne Namen!

Post: Sie schreiben uns ohne Absender. Wichtig: Erklären Sie Ihr Anliegen klar und geben Sie uns an, wie wir Ihnen antworten können – z. B. anonymes Postfach oder anonyme E-Mailadresse.

E-Mail: Nutzen Sie eine E-Mailadresse, die nichts über Sie verrät. Unsere Antwort geht dann dorthin.

Whistleblowing – Missstände melden

Wenn Sie als Mitarbeiter:in der Verwaltung Missstände beobachten, können Sie sich ebenfalls an uns wenden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Identität geschützt bleibt.

Siehe auch unser Merkblatt zur Meldung von Missständen (Whistleblowing).

Wichtig: Wir sind unabhängig, können aber keine Entscheide ändern oder aufheben. Wenn Sie den Rechtsweg einschlagen oder einen Anwalt/eine Anwältin einschalten, endet unsere Arbeit.