Die Ombudsstelle ist in der Verfassung des Kantons Basler-Stadt unter «Kapitel VI. Kantonale Behörden, 5. Ombudsstelle, §118» sowie im Gesetz betreffend Beschwerdewesen (Ombudsgesetz) verankert.
Auf Anfrage kann das Ombudsgesetz auch in folgenden Sprachen abgegeben werden: Französisch, Italienisch, Spanisch, Englisch, Albanisch, Serbisch, Türkisch.
Im Zweifelsfall gilt jedoch nur der Originaltext in deutscher Sprache vom 13. März 1986 (Stand 1. April 2017).
Die Ombudsstelle ist auch für Whistleblowing verantwortlich. Mehr finden Sie Im Abschnitt «Vertraulichkeit».
Ethikkodex
Wir arbeiten nach dem Ethikkodex der Schweizer Ombudsstellen – für eine faire und transparente Beratung. Weitere Informationen sind unter www.ombudsstellen.ch erhältlich.
